Pässe und Ausweise
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Fingerabdruck für neuen Pass
(© dpa/picture-alliance, Arno Burgi)
Pässe und Ausweise für Deutsche Staatsbürger
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus.
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Seit dem 1. November 2007 müssen in deutschen elektronischen Reisepässen (ePässe mit bordeauxrotem Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Dies hat zur Folge, dass jeder Antragsteller persönlich bei der Passbehörde vorsprechen muss.
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Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.
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