Anmeldepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Ein- oder Ausreise innerhalb der EU
Der Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird durch die Kontrolleinheiten des Zolls, der Bundespolizei und der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen.
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Rechtshilfe in Zivilsachen ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einem Zivilprozess, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Völkerrechtlich endet nämlich die Staats- und Gerichtsgewalt an den jeweiligen Staatsgrenzen.
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Berechtigt zum Familiennachzug sind bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter. Einen Anspruch auf Familiennachzug haben Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des ...
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