Internationaler Rechtshilfeverkehr
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Rechtshilfe in Zivilsachen ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einem Zivilprozess, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Völkerrechtlich endet nämlich die Staats- und Gerichtsgewalt an den jeweiligen Staatsgrenzen. Kein Staat ist befugt, gerichtliche Handlungen jedweder Art auf fremdem Hoheitsgebiet vorzunehmen.