Staatsangehörigkeits- und Verwaltungsrecht
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Informationen zu Staatsangehörigkeit, Verwaltungsrecht, Wahlen, Wehrpflicht.
Führerschein und Führungszeugnis siehe rechte Spalte
Hat mein Kind mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
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Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben oder dort nie einen Wohnsitz hatten, können unter bestimmten Bedingungen auch an Wahlen in Deutschland teilnehmen.
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Der neu eingeführte § 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) setzt die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 aus.
Damit ist die Wehrpflicht nicht abgeschafft, lebt aber nur auf, wenn der grundgesetzlich geregelte Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt wird. Nach dem neuen § 62 WPflG sind Soldaten, die zu einem Grundwehrdienst einberufen worden sind, der über den 30. Juni 2011 hinausgeht, auf Antrag mit Ablauf dieses Tages zu entlassen.
Wehrdienst und Zivildienst