Hilfe in Notfällen
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Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise, die im statistischen Durchschnitt zu einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen außerhalb Deutschlands führt. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.
Obwohl sich im Zuge der Globalisierung die Grenzen von Raum und Zeit aufzulösen scheinen, bedeutet eine Urlaubsreise ins Ausland nach wie vor, dass man sich auch als Tourist in einen Lebensraum begibt, in dem andere kulturelle, mentale, soziale, politische und ökonomische Normen gelten. Indem man sich in den Rechtsraum eines anderen Staates begibt, unterwirft man sich grundsätzlich auch dessen Normen.
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, in welchen Fällen und auf welche Weise Ihnen eine deutsche Auslandsvertretung weiterhelfen kann.
Fertigen Sie sicherheitshalber Kopien Ihrer Reisedokumente (Pass, Personalausweis) an und führen diese getrennt von den Originalen mit sich. Informieren Sie sich!
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Deutschland unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen, über 200 Botschaften und Generalkonsulate sowie 356 Honorarkonsuln. Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand. Diese Verpflichtung ist im Konsulargesetz von 1974 begründet. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren.
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Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die unsere Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Ansprüchen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.
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Was kann/darf eine Auslandsvertretung tun und was nicht?
Sie kann Ihnen zum Beispiel bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen, Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln, Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen.
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Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt.
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Jährlich wird eine Vielzahl von Autotouristen im Ausland in Unfälle verwickelt. Die dann folgenden Auseinandersetzungen mit Unfallgegnern und Versicherungen verderben häufig gründlich den Urlaubsspaß.
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Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens wurden erhalten Sie von den Auslandsvertretungen unverzüglich jede mögliche und entgegenkommende Hilfe und Unterstützung.
Sollten im Urlaubsland politische Unruhen oder gar ein Bürgerkrieg ausbrechen oder Naturkatastrophen das Land heimsuchen, rät das Auswärtige Amt allen im Land befindlichen Touristen dringend an, mit der nächsten Auslandsvertretung Verbindung aufzunehmen.
Bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern, wie in den vergangenen Jahren leider gelegentlich geschehen, haben die deutschen Auslandsvertretungen die betroffenen Urlauber unterstützt.
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Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an Orten, an denen ihr Heimatstaat nicht über eine Botschaft oder ein Konsulat verfügt, konsularischen Schutz benötigen, können sich mit der Bitte um Hilfe an die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten vor Ort wenden.
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