Hilfe in sonstigen Notfällen
Opfer von Gewaltverbrechen
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(© www.colourbox.com)
Sie erhalten von den Auslandsvertretungen unverzüglich jede mögliche und entgegenkommende Hilfe und Unterstützung. Insbesondere wird Ihnen bei der Erlangung von ärztlichem Beistand und von Rechtsberatung geholfen. Sie werden darüber unterrichtet, wie Sie vorgehen müssen, das betreffende Verbrechen ohne Verzug bei den zuständigen Polizeibehörden zu melden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Darüber hinaus werden Sie nötigenfalls bei der Anzeigeerstattung unterstützt. Wenn eine örtliche Entschädigungsregelung besteht, so wird der Konsularbeamte Sie darüber beraten, welche Schritte Sie zur Beantragung dieser Entschädigung unternehmen müssen.
Hilfe und weitere Informationen finden Sie bei:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.de/
Weisser Ring
http://www.weisser-ring.de/
Arbeitskreis der Opferhilfen ado
http://www.opferhilfen.de
Victim Support Europe
http://www.victimsupporteurope.eu
EU-Kommission
http://ec.europa.eu/justicialatlas
Opferentschädigung bei Gewalttaten im Ausland
Deutsche Staatsbürger und andere Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland nach dem 1. Juli 2009 Opfer einer Gewalttat wurden, dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben und keine anderweitige Entschädigung vom ausländischen Staat oder einer anderen Stelle (z. B. Versicherungen) verlangen können. Außerdem dürfen sie die Gewalttat nicht leichtfertig (z.B. durch die Missachtung von Reisewarnungen) herbeigeführt haben. Falls Sie Opfer eines solchen Verbrechens wurden, erfahren Sie bei Ihrer Auslandsvertretung die für Sie zuständige Behörde in Deutschland. Eine weitere Beratung durch die Auslandsvertretung erfolgt ohne Gewähr.
Diesen Text finden Sie rechts in englischer, französischer, spanischer, russischer, chinesischer und arabischer Sprache
Nähere Informationen über die Ihnen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehenden Rechte finden Sie hier:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.de/
Weisser Ring
http://www.weisser-ring.de/
Arbeitskreis der Opferhilfen ado
http://www.opferhilfen.de
Victim Support Europe
http://www.victimsupporteurope.eu
EU-Kommission
http://ec.europa.eu/justicialatlas
Hilfe bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern
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Eurobanknoten
(© picture-alliance)
Bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern, wie in den vergangenen Jahren leider gelegentlich geschehen, haben die deutschen Auslandsvertretungen die betroffenen Urlauber unterstützt. Jeder, der eine Pauschalreise bucht, sollte also prüfen, ob ein vermeintlich günstiger Anbieter auch ein zuverlässiger Vertragspartner ist. Urlauber sollten in jedem Fall vor Zahlung des Reisepreises auf Aushändigung des Sicherungsscheines der Insolvenzschutz-Versicherung bestehen. Nur dieses Dokument garantiert im Fall einer Pleite eines Reiseveranstalters die Rückzahlung des überwiesenen Geldes, sofern die Reise in Deutschland gebucht wurde.
Hilfe in Krisensituationen und bei Evakuierungen
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Hunderte Deutsche werden aus dem Libanon evakuiert
(© picture-alliance/dpa)
Die Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts informieren auch über politische, soziale und ökologische Unwägbarkeiten. Sollten im Urlaubsland politische Unruhen oder gar ein Bürgerkrieg ausbrechen oder Naturkatastrophen das Land heimsuchen, rät das Auswärtige Amt allen im Land befindlichen Touristen dringend an, mit der nächsten Auslandsvertretung Verbindung aufzunehmen, ihren Aufenthaltsort bekannt zu geben und Hinweise der Botschaften oder Konsulate genau zu beachten. Wenn alle anderen Kommunikationsmittel ausfallen sollten, versuchen unsere Auslandsvertretungen, gefährdete deutsche Staatsangehörige per Kurzwellenfunk über die Deutsche Welle zu erreichen.
Bei einer eventuellen Evakuierung von Deutschen aus einer gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Situation hat die Rettung der Gefährdeten oberste Priorität. Aufgrund geltender zwingender Rechtsvorschriften müssen die Kosten der Evakuierung später von den Empfängern der Hilfe zurückgefordert werden.
Dem Auswärtigen Amt ist bekannt, dass diese Pflicht zur Erstattung - wie sie übrigens auch von den meisten anderen westlichen Staaten nach Evakuierungen von ihren Bürgern gefordert wird - bei Betroffenen gelegentlich auf Unverständnis stößt. Die weitaus meisten Deutschen, die durch eine Evakuierungsaktion aus dem Ausland zurückgeholt wurden, haben jedoch Verständnis dafür gezeigt, dass die hierfür entstandenen Kosten nicht vom Steuerzahler übernommen werden können.