Aufenthaltsermittlungen im Ausland

Treffe_Wiedersehen Bild vergrößern (© www.colourbox.com) Wenn Sie eine Person vermissen, sollten Sie zunächst eine Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle aufgeben.

Bei der Feststellung des Aufenthaltes von Personen die im Ausland vermisst werden, können Ihnen möglicherweise die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland helfen. Voraussetzung hierfür ist, dass

- die anfragende natürliche Person im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist oder

- die anfragende juristische Person ihren Sitz nachweislich im Inland hat.

Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einsehen.

Wie der Aufenthalt einer gesuchten Person konkret ermittelt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles bzw. von den Gegebenheiten im Aufenthaltsland ab. Da viele Staaten nicht über Meldesysteme oder Meldeämter verfügen, gestalten sich Nachforschungen oftmals schwierig und zeitaufwendig. Der Anfragende muss daher den Konsularbeamten bei der Ermittlungsarbeit mit allen sachdienlichen Hinweisen unterstützen.

Dabei sind folgende Angaben von großem Nutzen:

- Benennung des Staates (möglichst auch der Region), in dem sich der/die Gesuchte vermutlich aufhält.

- letzter Wohnsitz im Inland

- Zeitpunkt und Grenzübergang der Einreise in den Aufenthaltsstaat

- Arbeitgeber

- Anschriften von Freunden und Bekannten im Aufenthaltsland

- Zweck des Aufenthalts

Bei der Suche nach Personen kann die Auslandsvertretung grundsätzlich auch auf eigene Daten zurückgreifen. Vor der Weitergabe datengeschützter Angaben über Personen sind von der Auslandsvertretung jedoch die datenschutzrechtlichen Schranken zu beachten. Außerdem hat sie zwischen dem berechtigten Interesse des Anfragenden und dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen abzuwägen. In solchen Fällen wird sie in der Regel mit dem Betroffenen eine vorherige Kontaktaufnahme anstreben und das Einverständnis erfragen, ob der derzeitige Aufenthalt dem Anfragenden mitgeteilt werden kann.

Bei der Suche nach Personen deutscher sowie ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Zuge der Wirren des Zweiten Weltkrieges oder von sonstigen Katastrophen- und Unglücksfällen verschollen sind, kann auch der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes weiterhelfen. Die Kontaktangaben finden Sie rechts.

Über die Internetseite des Deutschen Roten Kreuzes e.V. besteht die Möglichkeit, die Suchanfrage per Internet zu senden. Dieser Service wird in deutscher und englischer Sprache angeboten.

Aufenthaltsermittlungen im Ausland

Deutsches Rotes Kreuz Suchdienst

Generalsekretrariat
Suchdienst München
Zentrale Auskunfts- und Dokumentationsstelle
Chiemgaustraße 109
81549 München
Telefon: 089-680773-0
Fax: 089-68074592