Beschaffung von Scheidungsurteilen, Heiratsurkunden und sonstigen Dokumenten aus dem Ausland

notarielle Beurkundung Bild vergrößern (© dpa - Report)

Zum Nachweis über eine im Ausland erfolgte Eheauflösung sind deutschen Behörden bzw. Gerichten die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil sowie ggf. weitere Unterlagen vorzulegen.

Informationen zu den Möglichkeiten der Beschaffung dieser Dokumente aus dem Ausland finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen. Falls die benötigten Informationen ausnahmsweise nicht im Internet veröffentlicht sind oder wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung auf.