Pässe und Ausweise
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Fingerabdruck für neuen Pass
(© dpa/picture-alliance, Arno Burgi)
Pässe und Ausweise für Deutsche Staatsbürger
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus.
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Seit dem 1. November 2007 müssen in deutschen elektronischen Reisepässen (ePässe mit bordeauxrotem Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Dies hat zur Folge, dass jeder Antragsteller persönlich bei der Passbehörde vorsprechen muss.
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Ab Januar 2013 bieten ausgewählte deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können.
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