Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Nach derzeit geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem für sie zuständigen Konsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.

Da das Personalausweisrecht derzeit noch in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt, können Personalausweise nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind aber schon jetzt befugt, jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren Personalausweis also auch persönlich abholen bzw. eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

Künftig wird das neue Personalausweisgesetz (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis) erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland mit sich bringen:

  • Ab dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.
  • Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Es gibt dann im Ausland Personalausweisbehörden. Bürgerinnen und Bürger können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten.

Stand: 18.12.2009