Passpflicht
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- (© dpa/picture-alliance, Arno Burgi)
Für Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise in andere Länder aus (außer im Schengen-Raum plus einige weitere Länder, die den deutschen Personalausweis als Reisedokument anerkannt haben). Der schrittweise Abbau der Grenzkontrollen ändert hieran nichts. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann. Dies sollte vor jeder Auslandsreise rechtzeitig überprüft werden. Der normale Reisepass (sog. Europapass; mit bordeauxrotem Einband) ist 10 Jahre gültig (für Personen ab 24 Jahren; für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit 6 Jahre). Er kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt werden.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass (ab dem Alter von 12 Jahren muss ein regulärer Reisepass beantragt werden). Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Der deutsche Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt.
Hilfe bei Passverlust
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften, die Generalkonsulate und einige Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland aus. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Arbeit der Konsularbeamten und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass unter Umständen eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist. Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
- die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,
- die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
erfolgen kann.