Leben und Arbeiten im Ausland
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(© picture-alliance/ dpa)
Informationen für Deutsche Staatsbürger zu Leben und Arbeiten im Ausland
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste
In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen.
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Um zukünftigen Auswanderern auf Ihrem Weg zu helfen, bietet unter anderem das Bundesverwaltungsamt (BVA) einen umfangreichen Informationsdienst an, der deutsche Staatsangehörige, die Deutschland auf Zeit oder Dauer zu verlassen wollen, tatkräftig unterstützt und dazu beiträgt, dass der tatsächliche Entschluss auszuwandern auf gegenwartsnahen und illusionsfreien Vorstellungen vom Zielland beruht.
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